Was tun, wenn ein Mensch spurlos verschwindet? Ein Überblick über Vermisstenfälle in Deutschland und aktuelle Zahlen – auch bei Kindern.
Frankfurt – In Deutschland werden täglich Menschen als vermisst gemeldet. Viele tauchen nach Tagen wieder auf. Es sind besonders die rätselhaften Vermisstenfälle, die im Gedächtnis bleiben. Doch ab wann gilt jemand eigentlich als vermisst? Ein Überblick über die Definition und aktuelle Statistiken zu Vermisstenfällen.
| Wie viele Personen werden in Deutschland vermisst? | etwa 200 bis 300 Fahndungen pro Tag werden neu erfasst |
|---|---|
| Wie viele Vermissten-Fälle klären sich wieder auf? | pro Tag werden etwa 200 bis 300 Fälle wegen Erledigung gelöscht |
| Aufklärungs-Quote bei vermissten Kindern | 99,8 Prozent |
| Anteil der länger als ein Jahr vermisste Personen | liegt bei etwa 3 Prozent |
| Quelle: BKA |
Wann gilt ein Kind als vermisst? Wann sollen Eltern sich bei der Polizei melden?
Kinder (bis einschließlich 13 Jahren) gelten als vermisst, sobald sie ihr gewohntes Umfeld verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. Das teilt das Bundeskriminalamt (BKA) mit. Die Polizei geht dann grundsätzlich davon aus, dass eine Gefahr für Leib und Leben oder der Verdacht einer Straftat besteht – bis Ermittlungen etwas anderes ergeben.
Was ist zu tun, wenn Ihr Kind verschwunden ist?
Informieren Sie unverzüglich den Notruf 110. Eltern, Angehörige, aber auch Betreuungspersonen sowie Lehrerinnen und Lehrer sollten nicht zögern, die Polizei zu verständigen. Betroffene erhalten dort Beratung sowie den Kontakt zur zuständigen Polizeiinspektion. Die Vermisstenanzeigen wird aufgenommen und gegebenenfalls eine Öffentlichkeitsfahndung gestartet. Aufenthaltsorte werden aktiv nach dem vermissten Kind abgesucht und Angehörige und Freunde befragt.
Wenn Kinder einfach verschwinden: Aufklärungsquote bei „vermissten Kindern“ liegt bei etwa 99 Prozent
Etwa 99 Prozent der vermissten Kinder kehren nach wenigen Tagen wieder nach Hause zurück. Das unterstreicht das BKA auf seiner Webseite. Probleme in der Schule oder mit den Eltern, aber auch Liebeskummer stecken demnach hinter ihrem plötzlichen Verschwinden. Einige Kinder bleiben jedoch verschwunden und sind es auch nach Jahrzehnten noch.
Laut der BKA-Statistik waren am 11. Januar 2024 rund 1.800 Kinder (unter 14 Jahren) in Deutschland vermisst. Es klingt dramatisch hoch. Doch in die Datenbank fließen Vermisstenfälle, die ab dem 1. Februar 1953 registriert wurden, ein. Der „älteste“ Fall eines vermissten Kindes stammt demnach aus dem Jahr 1957. „Das betroffene Kind war zum Zeitpunkt des Verschwindens zwei Jahre alt“, so ein Sprecher des Bundeskriminalamts auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Denn: „Solange der Fall nicht durch Lebend- oder Totauffinden geklärt ist, verbleibt er in der Datei Vermi/Utot.“
Vermisstenfälle von Kindern – Hintergründe völlig unterschiedlich
Bei den aktuell ungelösten Vermisstenfällen handelt es dem BKA zufolge bei zwei Drittel um Fälle von Kindesentziehung, beispielsweise wegen Sorgerechtsstreitigkeiten und um Fälle sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die aus einer Unterbringungseinrichtung abgängig sind. Diese werden in der Statistik geführt. Ebenfalls gibt es laut dem BKA Fälle von „Dauerausreißer/Streunern“ – „Kinder, die wiederholt weglaufen bzw. aus ihrem gewohnten Lebensumfeld verschwinden“. Ein Drittel – also rund 600 Fälle von vermissten Kindern, sind in Deutschland ungelöst.
Ungelöste Vermisstenfälle von Kinder und Jugendlichen in Deutschland
Zahlen liefern immer nur Momentaufnahmen. So waren im Jahresverlauf 2023 in Deutschland insgesamt 16.500 Kinder vermisst, so das BKA. Rund 15.800 Fälle, in denen Kinder vermisst wurden, hätten sich im Jahresverlauf wieder erledigt (Aufklärungsquote liegt bei der Betrachtung von 99,8 Prozent). Bei vermissten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) liege die Aufklärungsquote bei 97,6 Prozent. Im Jahresverlauf 2023 waren insgesamt 77.700 Jugendliche in Deutschland vermisst. Rund 75.000 Fälle vermisster Jugendlicher „haben sich im Jahresverlauf wieder erledigt“.
Die Zahl der ungeklärten Vermisstenfälle von Kindern und Jugendlichen in Deutschland bezeichnet das BKA als sehr gering. Doch wenn ein Kind über längere Zeit verschwunden ist, geht das BKA eigenen Angaben zufolge davon aus, dass diese Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls wurden, sich in einer Situation der Hilflosigkeit befinden oder nicht mehr am Leben sind.
Rätselhafte Vermisstenfälle auch in Deutschland
- Am 22. April 2024 verschwand der autistische Junge Arian aus Bremervörde-Elm. Eine Woche wurde rund um die Uhr nach dem vermissten Jungen gesucht. Nach zwei Monaten fand ein Landwirt eine Kinderleiche. Es gibt keine Hinweise auf ein Verbrechen.
- Rebecca Reusch aus Berlin ist seit Februar 2019 vermisst. Von der damals 15-jährigen Schülerin gibt es bisher keine Spur.
- Maddie McCann aus Großbritannien verschwindet am 3. Mai 2007 aus einem Apartment einer Ferienanlage in Portugal.
- Emanuela Orlandi aus dem Vatikan kehrt nach ihrem Musikunterricht am 22. Juni 1983 nicht mehr nach Hause zurück. Der Vermisstenfall der damals 15-Jährigen schlägt seit Jahren hohe Wellen in Italien.
Wann gilt jemand in Deutschland als „vermisst“?
Die Polizei leiten eine „Vermissten-Fahndung“ ein, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:
- eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat,
- ihr derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist
und - eine Gefahr für Leib oder Leben (z. B. Opfer einer Straftat, Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht) angenommen werden kann.
Plötzlich verschwunden – wann sucht die Polizei in einem Vermisstenfall
Meist sind es Angehörige oder Bekannte, die eine Person bei der Polizei als vermisst melden, wenn diese aus unerklärlichen Gründen ihrem gewohnten Aufenthaltsort fernbleibt. Wenn jedoch keine Gefahr für Leib oder Leben vorliegt, „ist es nicht Aufgabe der Polizei Aufenthaltsermittlungen durchzuführen“, betont das BKA. Der Grund: „Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen Angehörigen oder Freunden mitzuteilen.“
Stellt die Polizei bei den Ermittlungen den aktuellen Aufenthaltsort eines Vermissten fest, ist der Vermisstenfall für die Behörden erledigt. Natürlich nur, wenn die vermisste Person wohlauf ist und kein strafbares Delikt erlebt oder begannen hat. Je nach Wunsch des Vermissten werden Angehörige und Bekannte informiert, gegebenenfalls auch über den genauen Aufenthaltsort.
Es gibt Menschen, die aus freien Stücken abtauchen, wie ein spektakulärer Cold Case aus Baden-Württemberg zeigt: Ein Mann war 2004 auf Geschäftsreise aus seinem Hotelzimmer spurlos verschwunden. Seine Ehefrau meldet ihn als vermisst. 18 Jahren später stellte sich heraus, dass ihr Mann mit einer neuen Lebensgefährtin in der Schweiz lebt. Über die tatsächlichen Hintergründe seines Verschwindens wollte er der Polizei jedoch nichts erzählen.
Vermisstenanzeige bei der Polizei – was passiert dann?
Die örtliche Polizei leitet nach einer Vermisstenanzeige unmittelbar die Suche ein. Besonders bei einem vermissten Kind starten teils großangelegte Suchmaßnahmen. Grundsätzlich ist die Polizeidienststelle zuständig, in deren Bereich die vermisste Person ihren Wohnsitz oder letzten Aufenthaltsort hatte. Der Prozess einer Suchmaßnahme kann je nach Vermisstenfall variieren. Ziel ist es, den Aufenthaltsort des oder der Vermissten festzustellen.
- Nach der Vermisstenanzeige werden beispielsweise Krankenhäuser der Region und auch angrenzende Polizeidienststellen überprüft, ob der oder die Vermisste eventuell in einen Verkehrsunfall verwickelt war.
- Bei einer großangelegten Suche wird in der Regel Unterstützung der Bereitschaftspolizei angefordert. Bei Bedarf werden Hundertschaften aus anderen Bundesländern oder der Bundespolizei informiert. Wegen der Ortskenntnis sind lokale Rettungsdienste, wie Rotes Kreuz und Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW) unverzichtbar.
- Einsatz von Suchhunden, Hubschrauber mit Wärmebildkamera oder weiterem technischen Gerät ist bei schlecht zugänglichen Terrain oder während der Nacht denkbar.
Wann wird eine vermisste Person in Deutschland zur Fahndung ausgeschrieben?
- Bundesweite Fahndung INPOL: Die vermisste Person wird bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben, wenn die Personalien im Informationssystem der Polizei (INPOL) erfasst werden. Auf das System haben alle deutschen Polizeidienststellen Zugriff. Durch die Eingabe der Daten in das INPOL erfolgt eine automatische Erfassung in die Datei mit den aktuellen Vermisstenfälle.
- Fahndung durch Interpol bzw. SIRENE: Gibt es Hinweise, dass sich die vermisste Person im Ausland aufhalten könnte, wird ein Ersuchen um Mitfahndung über das Bundeskriminalamt (BKA) an Interpol oder SIRENE gestellt. SIRENE Deutschland ist im BKA Wiesbaden angesiedelt. Über das System lassen sich Fahndungen im gesamten Schengenraum steuern und austauschen.
Vermissten-Fälle in Deutschland: Wann sind Fingerabdrücke erforderlich?
Bleibt die Suche nach der vermissten Person erfolglos, erhebt die zuständige deutsche Polizeidienstelle Identifizierungsmaterial, wie Fotos, Fingerabdrücke oder Zahnschema. Die Informationen werden über das Landeskriminalamt und dem BKA Auslandsdienststellen zur Verfügung gestellt.
Was passiert, wenn jemand im Urlaub oder Ausland verschwinden?
Deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben oder dort Urlaub machen, können im Ausland als vermisst gemeldet werden. Das gilt auch für Ausländer:innen mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Das BKA wird in solchen Fällen über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) oder die Interpol- oder SIRENE-Dienststelle informiert. Die Vermisstenstelle des Bundeskriminalamtes oder SIRENE Deutschland setzen daraufhin die zuständige Polizeidienststelle (Wohnsitz) über die Situation in Kenntnis und bitten um entsprechende Überprüfung. (ml)
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